Öffnungszeiten
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Mittwoch - geschlossen
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13.00 bis 16.00 Uhr - Donnerstag
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13.00 bis 18.00 Uhr - Freitag
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Öffnungszeiten
Bahnhofstraße 2
02692 Großpostwitz
Onlinesuche:
Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.06.2021 geboren wurde, wird im Jahr 2027 (Schuljahr 2027/28) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern, ihr Kind an der zuständigen Grundschule bzw. im Zeitraum 01.08. – 15.09 2026 online anzumelden. Die Online-Anmeldung ist an Bedingungen geknüpft, die im Abschnitt „Digitale Anmeldung“ erläutert werden.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule vorzeitig angemeldet werden.
Persönlicher Anmeldetermin in der Grundschule:
Donnerstag, 03.09.2026, 09:00 bis 16:00 Uhr
Lessing-Grundschule Großpostwitz
Cosuler Straße 4, 02692 Großpostwitz
(Tel. 035938/50209)
Digitale Anmeldung:
Das SMK eröffnet nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/28 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
- Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
- die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
- es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
- es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
- für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen.
Bei einer Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft ist nur eine telefonische Information an die zuständige Grundschule notwendig.
Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde der Kinder mitzubringen. Bei getrenntlebenden Eltern wird eine Sorgerechtserklärung benötigt.
Doreen Rindock
Schulleiterin