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Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme

Das Landratsamt Bautzen hat am 03.08.2022 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 04.08.2022 in Kraft trat und die Entnahme von Wasser mit technischen Hilfsmitteln (Pumpen) weiter einschränkt.

Auch Inhabern von wasserrechtlichen Erlaubnissen dürfen jetzt kein Wasser mehr entnehmen, wenn sie nicht unter die ausdrücklich genannten Ausnahmen fallen.   Außerdem ist auch die Wasserentnahme aus Brunnen insoweit beschränkt, als Wasser zum Rasensprengen nur noch vor 10.00 Uhr und nach 19.00 Uhr eine Stunde lang gefördert werden darf. Das soll die Verluste durch Verdunstung möglichst gering halten. Die neue Allgemeinverfügung ist vorerst bis 30.09.2022 befristet. Sie verschärft das seit 2019 bestehende Verbot der Wasserentnahme im Wege des sogenannten Eigentümer- und Anliegergebrauches. Bis 2019 durften Eigentümer und Anlieger von Gewässergrundstücken grundsätzlich auch ohne Erlaubnis Wasser aus Gewässern pumpen. Anlass der neuen Regelung ist die Dürre seit Frühjahr 2022, die auch durch Niederschläge Ende Mai und Ende Juli nicht gemildert wurde. Nach den drei Dürrejahren 2018-2020 war der Wasserhaushalt bereits geschwächt und konnte sich auch 2021 nicht erholen. Deshalb mussten jetzt weitere Einschränkungen der Gewässerbenutzung erfolgen, um die Gewässer als Landschaftsstrukturen und Lebensräume zu erhalten, aber auch Wasserressourcen für übergeordnete Zwecke wie Trinkwassergewinnung und Löschwasserversorgung zu sichern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Bautzen:

https://www.landkreis-bautzen.de/wasser-aus-seen-und-fluessen-pumpen-verboten-rasen-mit-brunnenwasser-nur-eine-stunde-lang-waessern-16597.php

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