Aktuelles

Hexenbrennen

Zum Thema Hexenbrennen 2020 teilt das Landratsamt Bautzen folgendes mit: Eine Aussage über die am 30. April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote kann derzeit nicht getroffen werden. Es gilt jedoch: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist untersagt, sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen ist KEIN triftiger Grund. Die Beschränkungen gelten zunächst bis 19. April 2020.

Aus diesem Grund wurden die diesjährigen Hexenbrennen in Großpostwitz und Eulowitz bereits abgesagt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Zurück